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Pressemitteilung BGHM - Sicherer Umgang mit Maschinen
Online-Fachtagung der BGHM zu Unfallprävention

Mainz (BGHM). Ein Leben ohne sie ist heutzutage nicht mehr vorstellbar: Maschinen erleichtern uns den Alltag, privat wie auch am Arbeitsplatz, in der Werkstatt und auf der Baustelle. Aus der gewaltigen Kraft, die Fräsmaschinen, Drehspindeln und Co. entfalten können, erwächst aber auch ein hoher Anspruch an die Maschinensicherheit. Wie effektiver Arbeitsschutz im Umgang mit Maschinen aussehen kann, thematisierte eine Online-Tagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), an der rund 420 Personen teilnahmen.

Sicherheit trotz fehlender CE-Kennzeichnung

Einen Schwerpunkt der Veranstaltung stellte der Umgang mit Maschinen dar, die aus verschiedenen Gründen nicht CE-zertifiziert, aber noch in Gebrauch sind. „Mit der CE-Kennzeichnung gewährleisten Maschinenhersteller, dass eine Maschine bei bestimmungsgemäßer Anwendung weder Sicherheit noch Gesundheit der Bedienenden gefährdet und den gültigen Rechtsvorschriften entspricht“, erklärte BGHM-Experte Alois Hüning. Trägt eine Maschine keine CE-Kennzeichnung, stellt die Nachrüstung das verarbeitende Unternehmen vor große Herausforderungen.

„Häufig ist eine nachträgliche CE-Kennzeichnung rechtswidrig“, so Hüning. „Dann muss die Maschinensicherheit anderweitig gewährleistet werden.“ Zu den Anforderungen zählen unter anderem eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, spezielle Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb nach aktuellem Stand der Technik, entsprechende Anpassungen der Schutzbekleidung sowie eine nachhaltige Unterweisung der Beschäftigten.

Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen

Ein weiteres Thema der Online-Tagung waren Unfallschwerpunkte bei Dreh- und Fräsmaschinen. Noch immer kommt es jährlich zu zahlreichen Arbeitsunfällen mit schwerem, in seltenen Fällen auch tödlichem Verlauf. Daher gilt es auch hier verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, beispielsweise beim Starten und Betrieb der Dreh- oder Frässpindel keine Handschuhe zu tragen. „Denn hier besteht das Risiko, dass sich der Handschuh verfängt und eingezogen wird“, erläuterte BGHM-Experte Ralf Kesselkaul. In diesem Sinne sollen auch die entsprechenden Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel die Mitarbeit in der Normung, die Prüfung und Zertifizierung von Werkzeugmaschinen sowie die Beratung und Schulung der Mitgliedsbetriebe weiterentwickelt werden. „An diesen und weiteren Stellschrauben müssen wir drehen, um künftig noch mehr Arbeitsunfälle zu verhindern.“

Mehr Informationen zum Thema Maschinen finden Sie auf bghm.de, Webcode 232.

Zur Information: Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Schutz von mehr als 5,5 Mio. Versicherten in den rund 231.500 Betrieben der Branchen Holz und Metall

 

 

 


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letzte Änderung: 10.04.2024