metallhandwerk-regional

Materialpreisexplosion – Was nun?
Kalkulationsrisiko Materialpreise: Bundesverband Metall kämpft für die Milderung der Folgen

Gestiegene Materialpreise stellen ein erhebliches Kalkulations- und Vertragsrisiko für die Betriebe im Metallhandwerk dar. Der Bundesverband Metall (BVM) hat sich in seiner politischen Arbeit für eine Abmilderung der Folgen eingesetzt, um die Situation bei den Metallbetrieben zu entspannen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte das Thema Materialpreise zur Chefsache gemacht und am 19. April 2021 im Rahmen eines virtuellen runden Tisches mit Branchenverbänden die Lage besprochen. BVM-Präsident Erwin Kostyra und BVM-Hauptgeschäftsführer Markus Jäger nutzten das Gespräch, um den Forderungen des Metallhandwerks Nachdruck zu verleihen.

Der Bundeswirtschaftsminister hatte den Anwesenden beim runden Tisch zugesagt, über Preisgleitklauseln und die Aussetzung von Konventionalstrafen in Verträgen zu öffentlichen Aufträgen kurzfristig mit den zuständigen Stellen zu beraten. Insbesondere mit Blick auf den Auftraggeber Öffentliche Hand wurden zwischenzeitlich Maßnahmen mit Signalwirkung verabredet, ein Erfolg für branchennahe Interessenvertretung.

Bundesbauministerium erlässt neue Regelungen

In seinem Erlass zu Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen legte das Bundesbauministerium Regelungen für neue Vergabeverfahren, laufende Vergabeverfahren sowie bestehende Verträge fest. Hierbei wird auf die Stoffpreisgleitklausel (Bezug: Formblatt 225 VHB) im Vergabehandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes Bezug genommen.

Mit Blick auf neue Vergabeverfahren werden die Vergabestellen angewiesen, vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorliegen. Weiter sollen die Vergabestellen, soweit die Terminsituation der Baumaßnahme es zulässt, Vertragsfristen der aktuellen Situation angepasst und Vertragsstrafen nur im Ausnahmefall zu vereinbart werden.

Ist bei laufenden Vergabeverfahren die Öffnung der Angebote noch nicht erfolgt, können Stoffpreisgleitklauseln nachträglich einbezogen und/oder Ausführungsfristen an die aktuelle Situation angepasst werden. Die Angebotsfrist ist gegebenenfalls zu verlängern. Bieter sollten mit Blick auf steigende Rohstoffpreise bei der Vergabestelle um Aufnahme einer Stoffpreisgleitklausel bitten. Ist die Angebotseröffnung bereits erfolgt, müssen die Vergabestellen prüfen, ob eine Rückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe infrage kommt, um Stoffpreisgleitklauseln einzubeziehen und/oder Ausführungsfristen zu verlängern. Dies kann insbesondere dann angezeigt sein, wenn einzelne Baustoffe einen entscheidenden Einfluss auf die Durchführung der Baumaßnahme haben.

Das Bauministerium weist darauf hin, dass bestehende Verträge grundsätzlich einzuhalten sind, eine Anpassung bestehender Verträge kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit dem Vertragspartner in Betracht.

Bundesverband Metall empfiehlt, das Gespräch mit dem Kunden zu suchen

Im privatwirtschaftlichen Bereich empfiehlt der Bundesverband Metall, mit Kunden über die anstehenden oder bereits erfolgten Preissteigerungen zu sprechen. Das Gespräch mit dem Kunden sollte auf Basis einer detaillierten Kalkulation und idealerweise durch Preisinformationen der Lieferanten erfolgen. Die Praxis zeigt, dass dieses Vorgehen beim Kunden oftmals auf Verständnis stößt und hilft, die Folgen der volatilen Preisentwicklung für den Metallbetrieb abzumildern. Keinem Auftraggeber ist damit gedient, wenn der Auftragnehmer absolut unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Um Verständnis für die Situation zu schaffen und in neue, vertrauensvolle Gespräche über die Situation einsteigen zu können, stellt der Bundesverband Metall seinen Mitgliedsbetrieben eine kurze Darstellung der Situation zur Verfügung. Darüber hinaus hat der BVM, insbesondere für neu zu erstellende Angebote, Handlungsempfehlung erstellt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass zumindest die zukünftigen Risiken begrenzt werden können.

Präsident Erwin Kostyra kommentiert: „Für unsere Metallbetriebe sind die Materialpreissteigerungen und Beschaffungsprobleme zu einem ernst zu nehmenden Risiko geworden. Das fängt mit der Unsicherheit bei Angebotserstellungen an und geht bis hin zu Kostendruck bei bestehenden Aufträgen. Wir begrüßen es daher, dass die Bundespolitik die Problematik aufgegriffen und wichtige Signale gesetzt hat, um die Situation zu entspannen.“

Unser Landesinnungsverband hat bereits gemeinsam mit dem Fachverband Metall Thüringen Onlineseminare angeboten. Diese wurden gut angenommen. Demnächst sind Präsenzveranstaltungen angedacht.

Wir halten Sie auf dem laufenden!

 

 

 


© 2000-2022 Landesinnungsverband Metall Sachsen-Anhalt •
Haeckelstraße 6 • 39104 Magdeburg
Tel. 0391 - 60 76 831 • Fax 0391 - 60 76 832 • E-Mail info@metallhandwerk-regional.de
letzte Änderung: 10.04.2024