Arbeitsrecht- und Steuerrecht Aktuell zu beachten: der neue Mindestlohn
Der Mindestlohn stieg zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €. Seit diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 9,60 € pro Stunde zahlen, statt bisher 9,50 € pro Stunde.
Das sollten Sie mit Blick auf Ihre Minijobber beachten
Gegebenenfalls sollten Sie mit Ihren 450 € Kräften eine Verringerung ihrer Arbeitszeit auf höchstens 46 Stunden pro Monat vereinbaren. Denn ab 47 Stunden pro Monat wird die 450 € Grenze mit dem Mindestlohn überschritten.
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