metallhandwerk-regional

Toleranznormen für den Metallbauer

Bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geht es oft um die Einhaltung von Toleranzen. Die Einhaltung der Maßtoleranzen steht dabei ganz oben auf der Rangliste. Auch bei der Anfertigung von Sachverständigengutachten geht es oft um die Streitfragen: Ist das angefertigte Objekt zu lang, zu kurz oder steht es eventuell schief?

Dabei ist es für den Metallbauer relativ einfach bei Kenntnissen über die entscheidenden Normen die Maßtoleranzen einzuhalten. Im Folgenden sollen diese Normen mit dem entsprechenden Anwendungsbereich aufgezeigt werden.

Wichtig ist es bereits vor der Auftragsannahme klarzustellen, welche Normen für das Bauwerk, bzw. für das Bauteil gelten. Das muss im Regelfall der Planer im Leistungsverzeichnis festlegen.

Wenn kein Planer beteiligt ist, sollten Sie die Toleranznormen und -klassen schriftlich vereinbaren.

Bei Tragwerken aus Stahl gelten die geometrischen Toleranzen nach DIN EN 1090-2: 2018-09 mit dem Anhang B. Der Anhang B unterscheidet zwischen grundlegenden und ergänzenden Toleranzen. Die grundlegenden Toleranzen muss der Hersteller immer einhalten. Sie sind wichtig für das Funktionieren der Statik. Ergänzende Toleranzen der Klasse 1 müssen immer dann eingehalten werden, wenn keine alternativen Toleranzen vereinbart sind. Leider finden wir als Metallbauer keinerlei Toleranzen in der DIN EN 1090-2, die auf Bauteile wie z. B. Geländer und Treppen passen. Jedem Betrieb ist anzuraten, die DIN EN ISO 13920 „Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen“ mit dem Auftrag schriftlich zu vereinbaren.

Die DIN EN ISO 13920 beinhaltet Längen-, Winkel- und Geradheits-/Parallelitäts-/Ebenheitstoleranzen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die Toleranzklassen C für Längen- und Winkeltoleranzen und Klasse G für die restlichen o. g. Toleranzen. Mit den Toleranzklassen kann der Metallbauer bei der Abnahme seines Gewerkes „gut leben“. Im Übrigen gilt diese Norm auch für nicht geschweißte Produkte.

Bild
Bild 1: Die Toleranzen sind entscheidend

 

Für in das Bauwerk eingebaute Produkte gelten die Toleranzangaben der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“. Ähnlich wie in der DIN EN ISO 13920 sind hier Grenzmaße für Längen, Winkel und Ebenheit aufgezeigt. Der Unterschied zwischen den Toleranzen ist, das DIN EN ISO 13920 für Toleranzen innerhalb der Konstruktion gilt (z. B. Schiefstellung eines Füllstabs im Geländer in Bezug zu den anderen Füllstäben) und die DIN 18202 Grenzmaße in Bezug zu anderen Gewerken beschreibt (z. B. Schiefstellung des Geländers in Bezug auf den (Beton)Untergrund).

Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 18065 „Gebäudetreppen“ gibt spezielle Toleranzen und Grenzmaße für Treppen und Geländer an. So gibt es z. B. für Geländerhöhen in Wohnbereichen ein unteres Grenzmaß von 900 mm, welches nicht unterschritten werden darf. D. h., da gibt es keine weiteren Toleranzen nach unten.

Fälschlicherweise wird oft die DIN ISO 2768 für den Metallbau herangezogen. Diese Norm gilt für metallische Halbzeuge, die durch Spanen oder Umformen gefertigt werden. Die Norm ist nicht für geschweißte und nichtgeschweißte Konstruktionen gedacht. Dort gilt die DIN EN ISO 13920. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie vor Auftragserteilung darauf hinweisen.

Ausblick:

Aktuell ist der neue Entwurf der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ mit Datum Dezember 2018 erschienen. In diesem Entwurf gibt es einige Neuerungen, wie z. B. die Einführung des „Box-Prinzips“.

Aus diesem Anlass plant der Bundesverband Metall ein Grundlagenseminar zum Thema Toleranzen, welches auch alle o. g. Normen mit vielfältigen Beispielen erklärt und deren Anwendungsbereiche aufzeigt.

Autor:
Deutsches Institut für Metalltechnik
Frank Kania
Technischer Berater
frank.kania@metallhandwerk.de
www.metallhandwerk.de

 

 


© 2000-2022 Landesinnungsverband Metall Sachsen-Anhalt •
Haeckelstraße 6 • 39104 Magdeburg
Tel. 0391 - 60 76 831 • Fax 0391 - 60 76 832 • E-Mail info@metallhandwerk-regional.de
letzte Änderung: 30.08.2022