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Übergang zur elektronischen Vergabe

Zum 19. Oktober 2018 laufen die Übergangsfristen der VOB/A EU ab. h

https://dejure.org/gesetze/VOB-A/23_EU.html

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft weist in anliegendem Rundschreiben die Betriebe darauf hin, sich auf die ausschließlich elektronische Abgabe von Angeboten im Vergabeverfahren einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber unterhalten in der Regel unkompliziert zu nutzende Plattformen. Der Zugang ist kostenfrei. Einer besonderen Signatur bedarf es in der Regel nicht.
 


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letzte Änderung: 30.08.2022