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Stipendium für Weiterbildung

Bis zu 7.200 Euro erhalten die Stipendiaten im Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“. Wer seine Ausbildung mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen hat und sich weiterbilden will, sollte sich jetzt bewerben.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten: 

Wer kann gefördert werden?

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
     
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
     
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Die Aufnahme in das Programm ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich, aufgrund von Freiwilligendienst, Elternzeit etc. ist auch eine spätere Aufnahme möglich.

Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert, aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Förderungsschwerpunkte sind auch Intensivsprachkurse im Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 Prozent je Fördermaßnahme zu tragen. 

Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Handwerkskammer beantragt werden.

Wo kann man sich bewerben?

Wer die Bedingungen erfüllt, kann sich zur Aufnahme in das Förderprogramm bei der Handwerkskammer Magdeburg bis 16.03.2018 oder der Handwerkskammer Halle bewerben.

Ansprechpartnerin HWK Magdeburg
Yvonne Eulenstein
0391 6268-117
yeulenstein@hwk-magdeburg.de

Ansprechpartnerin HWK Halle
Sylke Reinke
0345 7798-802
sreinke@hwkhalle.de
 

 

 


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letzte Änderung: 30.08.2022