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2. gemeinsame Fachtagung
der Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Am 09. April 2010 fand im Bildungs- und Technologiezentrum Borsdorf der HWK Leipzig die 2. gemeinsame Fachtagung der Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Als Gäste nahmen daran teil Dipl.-Ing. Dr. Thomas Pinger von der Voigt & Schweitzer Markenverbund–Holding GmbH & Co. KG, Herr Uwe Heller - Geschäftsführer von der Großverzinkerei in Landsberg, sowie Herr Michael Böttcher – Abteilungsleiter Oberflächentechnik vom Korrosionsschutzpark Leipzig / Gerichshain.
Nach der Begrüßung durch den Fachgruppenleiter Stahlbau/Schweißen Bernd Cronberg, begann Dr. Pinger mit seinem Vortrag  zum Thema:

Neue DASt-Richtlinie 022 zum Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen

Mit der DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ gibt es ein neues Regelwerk zum Feuerzinken von tragenden Stahlbauteilen im Bauwesen, das ab Januar 2010 in die Bauregeliste A aufgenommen worden ist und ab diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass Ausschreiber, Planer, Konstukteure und Fertigungsbetriebe die Richtlinie für Bauteile im Bauwesen zukünftig berücksichtigen müssen.
Aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit wurde die DASt-Richtlinie 022 so aufgebaut, dass sie in der Praxis mit einfachen Tabellen bedient werden kann. Nur in seltenen Sonderfällen ist ein besonderer Nachweis erforderlich. Für die große Mehrheit der Konstruktionen ändert sich nichts. Lediglich der Dokumentationsaufwand bei der Bestellung ist etwas größer.
Die neue Richtlinie ergänzt die bislang geltenden Normen DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)“ und DIN EN ISO 14713 „Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion- Zinküberzüge“, die auch weiterhin Gültigkeit haben werden.
In der Richtlinie werden übergreifend Aspekte der Planung, der Konstruktion, der Fertigung und der Feuerverzinkung von tragenden Stahlkonstruktionen beschrieben, um die erforderlichen Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte verstärkt in die Regelwerke zu integrieren.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der Normenreihe DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Hierzu gehören alle Konstruktionen für die ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, d. h. schwere Stahlkonstruktionen, aber auch leichte Konstruktionen wie beispielsweise Treppen, Balkone, Geländer, Unterstände oder Carports.
Seitens der planerischen Arbeiten ist ein vereinfachter Nachweis gemäß tabellarischer Vorgaben zu führen, um die Feuerverzinkbarkeit der Bauteile sicherzustellen und in einer Bestellspezifikation festzuhalten.
Neben den Anforderungen für die Planung, Konstruktion und Fertigung der zum Feuerverzinken vorgesehenen Bauteile definiert die DASt-Richtlinie 022 auch Anforderungen an den Feuerverzinkungsprozess und die Überprüfung der fertig verzinkten Bauteile.
Zusätzlich zur internen Produktionskontrolle erfolgt eine externe Überwachung im Rahmen des Übereinstimmungsverfahren „ÜZ“, das zertifizierte Verzinkereien zur Vergabe des sog. Ü-Zeichens berechtigt.
Mit dem Inkrafttreten der neuen DASt-Richtlinie 022 wird ein übergreifendes Regelwerk mit dem Ziel der Qualitätssicherung von tragenden, feuerverzinkten Bauprodukten eingeführt.
Dies ist nur ein Auszug vom Vortrag. Interessierte können die Vollversion in unserer Geschäftsstelle abrufen (0391-607 68 31).

Im Anschluss sprach Herr Böttcher, Abteilungsleiter Oberflächentechnik im Korrosionsschutzpark Gerichshain über die DIN 55 633 – Pulverbeschichten.

Nach dem Mittagessen fand eine Betriebsbesichtigung in der Verzinkerei Leipzig und der Pulverbeschichtungsanlage im Korrosionsschutzpark Gerichshain statt.
Danach beendet Bernd Cronberg die Fachgruppenveranstaltung, bedankt sich für die rege Teilnahme und wünscht allen eine gute Heimfahrt.

 

 


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letzte Änderung: 05.08.2014