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Neue DIN EN 287-1 „Prüfung von Schweißern“
im November 2011 erschienen

Mit Ausgabedatum November 2011 wurde die überarbeitete Norm für Schweißerprüfungen veröffentlicht.

Folgende Punkte haben sich geändert:

Das nationale Vorwort enthält keine Auflistung von Stellen oder Personen mehr, die berechtigt sind Schweißerprüfungen abzunehmen. Auf der Internetseite des zuständigen Arbeitsausschusses im Normenausschuss „Schweißen und verwandte Verfahren“ (NAS) findet man z. Z. eine allgemeine Beschreibung der Prüfstellen und Prüfer. Namentlich dürfen hier keine Prüfstellen mehr genannt werden.

Link: http://www.nas.din.de/cmd?level=tpl-artikel&menuid=46552&cmsareaid =46552&cmsrubid=54358&menurubricid=54358&cmstextid=151579&3&languageid=de

Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen (früher: akkreditierte Prüfstellen) für die Schweißerprüfung sind nur noch auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zu finden.

Link: http://www.dakks.de/content/verzeichnisse-akkreditierter-stellen

Im nationalen Vorwort findet man für die Prüfstellen und Prüfer nur den Hinweis, dass maßgebende Rechtsvorschriften, Richtlinien und Liefervereinbarungen gelten

Als neue Begriffe wurden aufgenommen: Hersteller, Kehlnaht, Lage, Nachlinks- schweißen, Nachrechtsschweißen, Rohrabzweig, Schweißzusatz, Verifizierung und Stumpfnaht.

Die „Dicke des Schweißgutes“ wurde in „Einbrandtiefe“ umbenannt und die Abkürzung „z“ für Kehlnahtschenkellänge wurde im Abschnitt 4.3.1 gestrichen.

Die Ordnungsnummern nach DIN EN ISO 4063 für den Prozess 136 (Metallpulverfüll- draht) wurde in „138“ geändert. Die neue Nummer 136 bezeichnet nun den Schweißprozess mit einer „schweißpulvergefüllten“ Drahtelektrode.

Weiterhin wurden die Ordnungsnummern für den WIG-Schweißprozess erweitert. Neben dem WIG-Schweißen mit Massivdraht (141) wird nun auch das Schweißen ohne Schweißzusatz (142), das Schweißen mit Füllstäben (143) und auch das Schweißen mit reduzierenden Gasanteilen (145) genannt.

Stumpfnähte qualifizieren nicht mehr Kehlnähte oder umgekehrt (5.4.b). Bei einer Stumpfnahtprüfung kann jedoch ein ergänzendes vereinfachtes Kehlnahtprüfstück geschweißt werden (5.4.c).

Neue Tabelle 4 für Drahtelektroden entspricht der alten Tabelle 3 ohne Prozessnummern

Neu aufgenommen wurden die Arbeitspositionen „PH“  und „PJ“ für Rohr steigend und fallend geschweißt.

Bei Prüfstücken gilt für Einbrandkerben die Bewertungsgruppe „C“. Der Winkelversatz wurde gestrichen.

Die elektronische Unterschrift ist gültig. (Anm.: Dieses kann auch bei der Verlängerung von Schweißerprüfungszeugnissen eingesetzt werden; die halbjährige Verlängerung taggenau einsetzen! Hier ist kein Spielraum vorgesehen.)

Anhang B wurde überarbeitet.

Anhang D wurde gestrichen.

Voraussichtlich wird die DIN EN 287 durch die internationale Schweißerprüfungsnorm DIN EN ISO 6947 im ersten Halbjahr 2013 abgelöst.

 

 


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letzte Änderung: 05.08.2014