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Die Glas-DIN kommt

Die neue Normenreihe DIN 18008 „Glas im Bauwesen „Bemessungs- und Konstruk- tionsregeln“ wurde jetzt im Teil 1 und Teil 2 veröffentlicht.
Mit der neuen DIN wird es leider für den Verarbeiter viel komplizierter.
Die Ermittlung der Glasdicke wird jetzt erstmals umfassend nach DIN beschrieben. Die neue Normenreihe DIN 18008 „Glas im Bauwesen Bemessungs- und Kon- struktionsregeln“ wird in den Teilen 1 „Begriffe und allgemeine Grundlagen“ und Teil 2 „Linienförmig gelagerte Verglasungen“ vom DIN-Institut veröffentlicht (Ausgabe- datum 2010-12). Weitere Teile, z. B. zu punktförmig gelagerten Verglasungen oder mit Zusatzanforderungen an die absturzsichernden Verglasungen sollen bald folgen.

Die neuen Regeln unterscheiden sich zudem deutlich von der bisherigen Vorgehens- weise.

Die DIN 18008 stellt die Grundlagen der Glasdickenbemessung auf eine völlig neue Basis. Man geht nicht mehr von der starren Spannungs- und Durchbiegungs- betrachtung aus. So wird nunmehr das Bemessungskonzept von den reinen Spannungs- und Durchbiegungsnachweisen auf Teilsicherheits-beiwerte umgestellt, die mit statistischen Werten auch Betrachtungen zur Wahrscheinlichkeit verlangen.
Es geht dabei um Nachweise von Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit, bei denen dann freilich doch wieder Spannungen und Durchbiegungen die wesentliche Rolle spielen.

Als weitere Neuerungen wären zu benennen:

  • die Betrachtung von außergewöhnlichen Bemessungssituationen (z.B. Zerstörungsstände, Erdbeben).
  • Die Einwirkungsdauer spielt eine wesentlich größere Rolle.
  • Vorgespannte Gläser und Verbundgläser werden günstiger beurteilt.

Jedenfalls sind die neuen Nachweisverfahren für handwerkliche Endanwender kaum mehr selbst rechenbar; zumindest wird jetzt der Einsatz leistungsfähiger EDV-Programme vollends unumgänglich. Kleinere und auch mittlere Handwerksbetriebe werden sich bezüglich der Glasdicken-Ermittlung verstärkt an ihre Planer oder Glaslieferanten wenden müssen.

Es stellt sich die Frage: Müssen die Handwerker ab nun generell nach der DIN 18008 arbeiten?

Hierzu sei auf die Musterliste und den länderspezifischen“ Listen der Technischen Baubestimmungen“ mit den die für die Bemessung und Ausführung erforderlichen Regelungen (TRLV, TRAV, TRPV eingeführt sind.
Die DIN 18008 „Glas im Bauwesen –Bemessungs- und Konstruktionsregeln“ ist dort nicht aufgeführt.
Somit ist aktuell die DIN 18008 nicht anzuwenden. Und bis diese in der MLTB aufgenommen, danach von den Ländern in die entsprechenden Länderlisten übernommen und eingeführt wurde , ändert sich daran nichts.
Wünschenswert ist eine schnelle bauaufsichtliche Einführung der gesamten Normenfamilie,
damit die Zeit der Unsicherheit, welches Regelwerk aus welchen Gründen im spezifischen
Fall anzuwenden ist, möglichst kurz gehalten wird, und damit einhergehende
Wettbewerbsverzerrungen minimiert werden

Frank Brock

 


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letzte Änderung: 05.08.2014